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TKG-Reform: Im Wirtschaftssausschuss

Am morgigen Montag wird der Entwurf zum neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) Gegenstand der 1. Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages sein. Im März oder April wird es eine zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Bundestag geben. Im Juli soll das Gesetz in Kraft treten.

Die Reform des TKG wird schon seit längerem vorbereitet (vgl. dazu die Kanzlei-Info v. 03.05.2003). Siehe dazu auch die Kanzlei-Info v. 11.04.2003: Studie zur gerichtlichen Kontrolle im Lichte der TKG-Novellierung.

Seit längerem sind auch die Gesetzes-Entwürfe online, vgl. die Kanzlei-Info v. 16.10.2003.

Der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), Matthias Kurth, hat sich zu der gesamten Reform in einem Interview geäußert.

Der Entwurf hatte in der Vergangenheit mehrfach für Verwirrung gesorgt. So stellte sich die zutreffende bzw. unzutreffende Frage, ob durch die Neuerungen die DENIC vor dem Aus steht, vgl. die Kanzlei-Info v. 31.05.2003. Und auch die kritische Stellungnahme des Bundesrates zu den geplanten Vorrats-Speicherungen, vgl. die Kanzlei-Info v. 22.12.2003.

Nach einem aktuellen Bericht des Tagesspiegels kritisiert die Deutsche Telekom AG (DTAG) vor allem den geplanten Bereich des Resales.

Wie der weitere Ablauf der Anhörung ist und welche Sachverständigen gehört werden, ist auf der Webseite des Wirtschaftsausschusses online abrufbar. Interessant ist vor allem die 254 Seiten starke Zusammenfassung (Download hier, PDF, 3 MB) der zahlreichen Stellungnahmen von Verbraucherschutz- und Wirtschaftsverbandsseite.

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