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StA München: Verfahrenseinstellung gg. Neun Live

In der Vergangenheit war es zu Vorwürfen gekommen, dass der Fernsehsender "Neun Live" angeblich nicht ordnungsgemäß abrechne. Obwohl die Anrufer ein Besetztzeichen hören würden, würden angeblich dennoch die Einwahl-Entgelte berechnet. Daraufhin ermittelte die Staatsanwaltschaft München (StA München) wegen Betruges.

Es war in dieser Angelegenheit auch zu Auseinandersetzungen zwischen "Neun Live" und der Verbraucherzentrale Sachsen gekommen, vgl. die Kanzlei-Info v. 07.06.2003.

Nun hat die StA München dieses Verfahren eingestellt, weil es keinen Verdacht für eine Straftat gebe. Insbesondere der Vorwurf des Besetztzeichens wurde als haltllos zurückgewiesen, da "Neun Live" kein eigenes Netz betreibe und damit schon alleine technisch nicht in der Anlage sei, eine solches theoretisch denkbares Handeln überhaupt umzusetzen.

Interessanterweise äußert sich die StA auch zum Vorwurf des unerlaubten Glücksspiels, da diesbzgl. ebenfalls eine Anzeige vorlag. Die Situation von Gewinnspielen mit Mehrwertdiensten ist rechtlich außerordentlich umstritten, vgl. den Aufsatz von RA Dr. Bahr: "Gewinnspiele mit Mehrwertdienste Rufnummern (0190, 0900, 013x)".

Nach Ansicht der Münchener Strafverfolgungsbehörde liege kein strafbares Glücksspiel vor, sondern es handle sich vielmehr um ein bloßes Gewinnspiel.

"Neun Live" hat zu diesem gesamten Themenkomplex eine eigene Pressemitteilung herausgegeben.

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