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Schweiz: Ab 2005 keine Automatenspiele mehr & Spielsucht-Studie

Wie die Schweizerische Bundeskanzlei in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt, wird es ab dem 1. April 2005 in der Schweiz verboten sein, Glücksspielautomaten außerhalb von Spielbanken zu betreiben (Dank an R. Langenhan f.d. Link). Das am 1. April 2000 in Kraft getretene Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankengesetz) verbietet grundsätzlich jedes Glücksspiel ausserhalb von konzessionierten Casinos. Bis zum 30. März 2005 gibt es eine fünfjährige Übergangsfrist, die die meisten der Kantone genutzt hat.

Gleichzeitig bietet die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) auf ihrer Homepage eine lesenswerte Studie zur Glücksspielsucht in der Schweiz. Die Studie ist hier downloadbar (PDF). Eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse findet sich hier (PDF).

Als das entscheidende Problem stuft die Studie das Spielen an Glücksspielautomaten außerhalb von Spielbanken ein.

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