Ende 2003 wurde die Republik durch ca. 6.000 Abmahnungen erschüttert, die ein Patent-Inhaber wegen einer vermeintlichen Verletzung seines Patents ausgesprochen hatte.
Die Kanzlei-Infos hatten schon in der Vergangenheit ausführlich berichtet, vgl. z.B. die Kanzlei-Infos v. 26.11.2003 mit weiteren Links.
Nun ist es amtlich: Am 3. März 2005 war mündliche Verhandlung.
U.a. hatte die Kanzlei Seemann & Partner Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht (BPatG) eingereicht, um die bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Die inkl. Anlagen über 40seitige Klage der Patentanwälte, die es hier online zum Download gibt, listet fundiert eine Vielzahl von juristischen Aspekten und Gründen auf, warum das Patent für unwirksam zu erklären ist. Nachdem die Gegenseite hierauf geantwortet hat, hat RA Seemann von der Kanzlei Seemann & Partner erneut erwidert. Diesen Schriftsatz finden Sie hier zum Download.
In der mündlichen Verhandlung v. 3. März 2005 kam der Patentinhaber ohne anwaltliche Hilfe und vertrat sich selber. Nach einer längeren Erörterung zwischen den Parteien und dem Gericht entschied das BPatG, dass das Patent nichtig ist. Der Patentinhaber kann somit keine wirksamen Ansprüche hieraus ableiten.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da der Patentinhaber noch Rechtsmittel zum BGH einlegen kann.