Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Biberach: Private Sportwetten-Vermittlung nicht strafbar

Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die strafrechtliche Entscheidung des AG Biberach:

AG Biberach, Beschl. v. 31.05.2006 - Az.: 6 Ds 36 Js 24179/04

"Leitsätze:
1. Die Vermittlung von Sportwetten an einen Anbieter mit EU-Lizenz ist nicht strafbar, da § 284 StGB iVm. mit den sportwettenrechtlichen Regelungen des Landes Baden-Württemberg aufgrund der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) nicht verfassungsgemäß ist.

2. Zudem verletzen die sportwettenrechtlichen Regelungen des Landes Baden-Württemberg das EU-Gemeinschaftsrechts (Art. 43 und 49 EG).

3. Ein Vermittler von Sportwetten, der sich anwaltlich hat beraten lassen, befindet sich angesichts der widersprüchlichen und unklaren Rechtsprechung in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum (§ 17 StGB) und ist straffrei."

Rechts-News durch­suchen

23. Juli 2026
Wer Partnerkanäle auf seiner Online-Plattform prüft und an deren Werbeeinnahmen beteiligt ist, verliert den Schutz des EU-Haftungsprivilegs für…
ganzen Text lesen
16. Juli 2026
Wer als Spielhallenbetreiber mehrfach gegen die Aufsichtspflicht verstößt und wirtschaftliche Gründe als Rechtfertigung anführt, muss mit dem…
ganzen Text lesen
04. Juni 2026
Wer in seiner Gaststätte illegales Glücksspiel duldet, verliert die behördliche Schankerlaubnis.
ganzen Text lesen
02. Juni 2026
Wer OASIS-Sperrabfragen bei Spielautomaten systematisch umgeht, gilt als unzuverlässig und verliert seine Erlaubnis zum Aufstellen von…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen