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OLG Hamburg: GmbH-Geschäftsführerhaftung für Markenverletzungen

Das OLG Hamburg (Urt. v. 14. 12. 2005 - 5 U 200/04) hat entschieden, dass nicht nur die GmbH selber, sondern auch ihr Geschäftsführer für Markenverletzungen unter bestimmten Umständen haftet.


"Nach ständiger Rechtsprechung haften die Geschäftsführer einer GmbH bei Kennzeichenverletzungen auch persönlich, wenn sie die Rechtsverletzung selbst begangen haben oder wenn sie jedenfalls von ihr Kenntnis haben und die Möglichkeit, sie zu verhindern (...).

Sogar ohne eigene Kenntnis kommt eine persönliche Haftung des Geschäftsführers unter dem Gesichtspunkt der Organisationspflichtverletzung in Betracht, wenn er sich bewusst der Möglichkeit zur Kenntnis- und Einflussnahme entzieht, etwa durch einen dauerhaften Aufenthalt im Ausland (...)."


Auf den konkreten Fall übertragen stellen die Richter dann fest:

"Vorliegend hatte der Beklagte unstreitig Kenntnis von der Kennzeichenverletzung der Firma (...). Er hat sogar an der Kennzeichenverletzung teilgenommen, denn er hat das Gewerbe der Firma (...) angemeldet (...).

Entgegen der Auffassung des LG ist er als Geschäftsführer der GmbH nicht nur Gehilfe der durch die GmbH begangenen Kennzeichenverletzung und damit nur für vorsätzliches Handeln verantwortlich. Vielmehr haftet er unter den oben genannten Voraussetzungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die hier gegeben sind, auch für eine fahrlässige Kennzeichenverletzung (...). (...)

Die Haftung des Beklagten ist zusätzlich unter dem Gesichtspunkt eines Organisationsverschuldens zu bejahen. Denn als Geschäftsführer war er dafür verantwortlich, dass die GmbH sich gesetzestreu verhielt und hätte die wichtige Frage der Kennzeichenwahl nicht allein dem Gesellschafter überlassen dürfen, sondern hätte diese in eigener Verantwortung auf ihre rechtliche Zulässigkeit prüfen müssen.

Notfalls hätte er - wenn er sich gegenüber dem Gesellschafter im Innenverhältnis nicht hätte durchsetzen können - sein Amt als Geschäftsführer niederlegen und den Anstellungsvertrag kündigen müssen."

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