Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsrechtliche Entscheidung des VG Köln.
VG Köln (Urt. v. 22.06.2006 - Az.: 1 K 2231/04):
"Leitsätze:
Eine noch nach DDR-Recht erteilte Sportwetten-Lizenz entfaltet keine Wirkung im Bundesland Nordrhein-Westfalen."