Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

VG Würzburg: Bestätigungspflicht von Gewerbeanzeigen auch bei privater Sportwettenvermittlung

Das VG Würzburg (Urt. v. 25.10.2006 - Az.: W 6 K 06 273) hat entschieden, dass die zuständige Behörde auch dann die Anmeldung eines Gewerbes zu bestätigen hat, wenn es die Vermittlung von Sportwetten zum Gegenstand hat.

Die Behörde könne die Bestätigung nicht mit dem Argument verweigern, private Sportwetten seien in Deutschland verboten:

"Die Verweigerung der Empfangsbescheinigung (...) ist daher nur auf die Fälle beschränkt, in denen ohne eingehende und langwierige Prüfungen ohne weiteres erkennbar ist, dass das angezeigte Gewerbe nicht zulässig ist. Nur in diesen Fällen liegt eine generell verbotene Tätigkeit vor, welche zur Verweigerung der Empfangsbescheinigung berechtigt.

Dies ist bei der von der Klägerin angezeigten Tätigkeit der Vermittlung von Sportwetten aber gerade nicht der Fall (...)."


Insofern sei die Behörde verpflichtet, eine Empfangsbescheinigung auszustellen.

Rechts-News durch­suchen

23. Juli 2026
Wer Partnerkanäle auf seiner Online-Plattform prüft und an deren Werbeeinnahmen beteiligt ist, verliert den Schutz des EU-Haftungsprivilegs für…
ganzen Text lesen
16. Juli 2026
Wer als Spielhallenbetreiber mehrfach gegen die Aufsichtspflicht verstößt und wirtschaftliche Gründe als Rechtfertigung anführt, muss mit dem…
ganzen Text lesen
04. Juni 2026
Wer in seiner Gaststätte illegales Glücksspiel duldet, verliert die behördliche Schankerlaubnis.
ganzen Text lesen
02. Juni 2026
Wer OASIS-Sperrabfragen bei Spielautomaten systematisch umgeht, gilt als unzuverlässig und verliert seine Erlaubnis zum Aufstellen von…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen