Der Bundesrat hat am Freitag die Novelle des Urheberrechts akzeptiert und gegen das Gesetz keinen Widerspruch eingelegt.
Das Gesetz enthält zahlreiche Neuerungen, vgl. dazu ausführlich die Kanzlei-Infos v. 07.07.2007:
- Erhalt der Privatkopie
- Pauschalvergütung als gerechter Ausgleich für die Privatkopie
- Schranken für Wissenschaft und Forschung
- Unbekannte Nutzungsarten
Der Bundesrat hatte über die Drucksache BR-Drs. 582/07 (PDF) zu entscheiden, die die ausführliche Fassung der Gesetzesänderungen enthielt. Er hat zwar an mehreren Stellen Kritik angebracht (BR-Drs. 582/1/07:PDF und 582/07(B): PDF), jedoch letzten Endes das Gesetzesvorhaben durchgewunken.
Das Bundesjustizministerium plant das Inkrafttreten der Neuregelungen zum 1. Januar 2008.
Hinweis: Die umstrittene neue Vorschrift, die die Abmahnkosten auf 50,-EUR deckeln soll (§97a UrhG-E) war nicht Gegenstand der Gesetzesänderungen, sondern ist Teil einer anderen Novelle, vgl. die Kanzlei-Infos v. 25.01.2007.