Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

VG München: Poker-Turnier ist verbotenes Glücksspiel

Das VG München (Beschl. v. 08.05.2007 - Az.: M 22 S 07.900) hat entschieden, dass Poker-Turniere verbotenes Glücksspiel sind.

Dies soll selbst dann gelten, wenn die Eintrittsgelder ausschließlich zur Deckung der anfallenden Kosten (z.B. Lokalmiete, Personal) verwendet und die Preise durch Dritte gesponsert werden:

"Unerheblich ist die Bezeichnung des Einsatzes, da ein Einsatz auch verdeckt als Turniergeld, Startgeld, Teilnahmegebühr, Eintrittsgeld, Verzehrkarte, Unkostenbeitrag, Mitgliedsbeitrag, Gutscheins-Gebühr, Gutscheinswert etc. geleistet werden kann.

Da bei der von der Antragstellerin jedenfalls in der Vergangenheit angebotenen Ausgestaltung (...) ein "Eintritt" in die Räume des Casinos von 15 bis 35 € zu leisten war, ist auch hinsichtlich der Erforderlichkeit eines, sei es auch verdeckten, "Einsatzes" die Voraussetzung für das Vorliegen illegalen Glücksspiels (...) erfüllt."


Das AG Fürstenfeldbruck ist anderer Ansicht und nimmt einen strafbaren Einsatz nur dann an, wenn die Eintrittsgelder ganz oder zum Teil für die Finanzierung der Gewinne herangezogen werden, vgl. die Kanzlei-Infos v. 19.10.2007.

Rechts-News durch­suchen

27. April 2026
Wett-Vorbereitungsterminals zählen als Wettgeräte und müssen daher in die zulässige Höchstzahl der Wettbüros eingerechnet werden.
ganzen Text lesen
20. April 2026
Ein Verbraucher kann von in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Anbietern die Erstattung verlorener Glücksspiel-Einsätze verlangen, wenn die…
ganzen Text lesen
23. März 2026
Deutsche Gerichte sind zuständig, wenn ein Spieler von Deutschland aus online spielt und Verluste erleidet und später ein Inkasso-Unternehmen diese…
ganzen Text lesen
29. Januar 2026
Lootboxen in FIFA sind kein verbotenes Glücksspiel, da der Spielerfolg vor allem vom Können und nicht vom Zufall abhängt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen