Das OVG Hamburg (Beschl. v. 16.11.2007 - Az.: 1 Bs 187/07) hat erneut entschieden, dass private Sportwetten in Deutschland verboten sind:
"Der Senat vermag weiterhin nicht zu erkennen, dass das geltende Sportwettenmonopol über das hinausgeht, was zur Erreichung der mit ihm verfolgten Ziele erforderlich ist. Das zulässige Ziel, Spielgelegenheiten zu vermindern, lässt sich nicht auf andere - gleich wirksame Weise - verwirklichen, als durch ein teilweises Verbot und die damit verbundene Begrenzung der Anzahl der im Bereich der Sportwetten tätigen Wirtschaftsteilnehmer."