Das OVG NRW (Beschl. v. 22.02.2008 - Az.: 13 B 1215/07) hat entschieden:
"Leitsätze:
1. Private Sportwetten in Deutschland sind verboten.
2. Die Regelungen des zum 01.01.2008 in Kraft getretene Glücksspiel-Staatsvertrages (GlüStV) sind mit dem nationalen Verfassungsrecht und dem EU-Recht vereinbar."