In einem aktuellen Beschluss hat das OLG Schleswig (Beschl. v. 05.01.2009 - Az.: 1 W 57/08) entschieden, dass der Streitwert bei E-Mail-Spam bei 4.500,- EUR liegt.
Die Höhe des Streitwertes bei einem Unterlassungsanspruch wegen unerwünschter E-Mail-Werbung bestimme sich, so die Richter, grundsätzlich nach dem Grad der Beeinträchtigung und könne sogar bis zu 15.000 EUR gehen. Es müsse für den Versender von Spam-Mails ein Abschreckungseffekt für die Zukunft entstehen, da der Betroffene die meist massenhaft auftretenden Mails als zeitraubend und belästigend empfinde.
Im vorliegenden Fall hielt das Gericht den Wert von 4.500,- EUR für das einmalige Zusenden einer E-Mail für angemessen.