Für die unverlangte Zusendung von Fax-Nachrichten ist ein Streitwert von 7.500,- EUR anzusetzen, so das AG Charlottenburg <link http: www.online-und-recht.de urteile streitwert-7500-euro-fuer-rechtswidrigen-fax-spam-207-c-61-11-amtsgericht-charlottenburg-20110228.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 28.02.2011 - Az.: 207 61/11).
Es ging um die Frage der unerlaubten Fax-Werbung. Das AG Charlottenburg legte einen Streitwert von 7.500,- EUR fest. Es sei von diesem höheren Wert auszugehen, weil die ungewollte Werbung-Übermittlung den einzigen Fax-Anschluss des betroffenen Gewerbebetriebes massiv störe.
Die Rechtsprechung zum Streitwert in Spam-Sachen ist sehr unterschiedlich. Von einigen hundert bis einigen tausend Euros wird von den Gerichten praktisch alles vertreten.