Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamburg: Schutz der Farbmarke "Magenta" im Bereich der Telekommunikation

Das OLG Hamburg (Urt. v. 08.10.2008 - Az.: 5 U 147/07) hatte über die sachliche Reichweite der eingetragenen Farbe "Magenta" zu entscheiden.

Die Beklagte stellte Elektronikprodukte her und warb in einer Annonce für ein Kombigerät zum Drucken, Scannen, Kopieren und Faxen. Im Hintergrund wurde dabei eine magenta-ähnliche Farbe verwendet.

Die Klägerin, ein bekanntes deutsches Unternehmen aus der TK-Branche, war Inhaberin der Farbmarke "Magenta", die u.a. für den Bereich "Telekommunikation" eingetragen war. Die Firma sah sich durch die Anzeige in ihren Rechten verletzt und klagte.

Zu Unrecht wie die Hamburger Richter nun entschieden.

Die Farbmarke werde nicht verletzt. Denn es fehle der sogenannte kennzeichenmäßige Gebrauch.

Eine Farbe werde kennzeichenmäßig gebraucht, wenn sie allein geeignet sei, als Herkunftsnachweis zu dienen und daher als selbständiges Kennzeichnungsmittel verstanden werde. Vor allem, wenn die Farbe signalhaft in der Gesamtaufmachung eingesetzt werde, in den Vordergrund trete und den von der Farbmarke geschützten Bereich berühre, könne von einem kennzeichnenden Verständnis gesprochen werden.

Dies lehnten die Juristen im vorliegenden Fall aber ab. Insbesondere werde die Farbe auch nur im Hintergrund als dekoratives Mittel eingesetzt worden, um die Werbeaussage zu unterstreichen.

Rechts-News durch­suchen

27. November 2024
Die Farbe Gelb bleibt als Marke für Hochdruckreiniger geschützt, da sie eine Herkunftsfunktion erfüllt und Verwechslungsgefahr besteht.
ganzen Text lesen
26. November 2024
Der Online-Weiterverkauf von Luxus-Parfums durch Discounter darf untersagt werden, wenn er das Markenimage schädigt und ein selektives Vertriebssystem…
ganzen Text lesen
14. November 2024
Der Satz "RUSSIAN WARSHIP, GO F**K YOURSELF" kann mangels Unterscheidungskraft nicht als Unionsmarke eingetragen werden, da es als politische…
ganzen Text lesen
12. November 2024
Die Bezeichnung "Moneypenny" genießt keinen eigenständigen marken- oder wettbewerbsrechtlichen Schutz, da die Figur nicht als eigenständig vom…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen