Die lang erwartete Entscheidung des BGH (Beschl. v. 22.01.2009 - Az.: I ZR 125/07) in Sachen Google AdWords liegt nun im Volltext vor.
Das höchste deutsche Gericht legt die Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vor:
Die Frage, ob die Verwendung einer fremden Markenbezeichnung als Keyword bei Google AdWords zu dem Zweck, dass die eigene Werbung bei einer Suche nach der fremden Marke in der von den Suchergebnissen abgetrennten Anzeigenspalte erscheint, eine markenmäßige Benutzung darstellt, wird dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Siehe zu der Problematik von AdWords auch unseren Video-Beitrag "Markenrisiko Google AdWords" auf Law-Vodcast.de.