Ein Mitbewerber im Energieversorgungsbereich darf nicht mit der Bezeichnung "Stadtwerke Düsseldorf" bei Google AdWords werben, so das LG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile unternehmen-darf-bei-google-nicht-mit-den-stadtwerken-duesseldorf-werben-2a-o-209-09-landgericht-duesseldorf-20090826.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 26.08.2009 - Az.: 2a O 209/09).
Die Antragsgegnerin warb bei Google AdWords wie folgt:
"Stadtwerke Düsseldorf
E(...) Ökostrom: günstig & sauber.
Jetzt wechseln & Prämie sichern!
www.E(...).de/Oekostrom"
Die Antragstellerin, die Stadtwerke Düsseldorf, sahen darin eine Rechtsverletzung.
Zu Recht. Das LG Düsseldorf erließ eine einstweilige Verfügung, in der der Antragsgegnerin die weitere Werbung verboten wurde.