Das OLG Hamburg (Urt. v. 09.04.2008 - Az.: 5 U 151/07) hat noch einmal klargestellt, dass die Veröffentlichung von Stadtplänen im Internet eine Urheberrechtsverletzung ist.
Dabei reicht es nicht aus, bloß den Link auf die urheberrechtswidrige Datei zu löschen. Vielmehr muss der Betroffene die Datei selbst vom Server löschen. Denn andernfalls bestünde die Gefahr, dass bei Kenntnis der direkten URL die Datei weiterhin der Öffentlichkeit zur Verfügung stünde.
Identisch hat das LG Berlin entschieden, dass ebenfalls den bloßen physikalischen Datei-Aufruf ohne jede Verlinkung für eine Urheberrechtsverletzung ausreichen lässt, vgl. die Kanzlei-Infos v. 25.11.2008.