Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamburg: Unerlaubte Nutzung von Stadtplänen im Internet

Das OLG Hamburg (Urt. v. 09.04.2008 - Az.: 5 U 151/07) hat noch einmal klargestellt, dass die Veröffentlichung von Stadtplänen im Internet eine Urheberrechtsverletzung ist.

Dabei reicht es nicht aus, bloß den Link auf die urheberrechtswidrige Datei zu löschen. Vielmehr muss der Betroffene die Datei selbst vom Server löschen. Denn andernfalls bestünde die Gefahr, dass bei Kenntnis der direkten URL die Datei weiterhin der Öffentlichkeit zur Verfügung stünde.

Identisch hat das LG Berlin entschieden, dass ebenfalls den bloßen physikalischen Datei-Aufruf ohne jede Verlinkung für eine Urheberrechtsverletzung ausreichen lässt, vgl. die Kanzlei-Infos v. 25.11.2008.

Rechts-News durch­suchen

01. September 2026
Wer Fotos ohne gesicherte Rechte nutzt, haftet für den entstandenen Schaden, selbst wenn der Lieferant die Nutzung zugesichert hat.
ganzen Text lesen
27. August 2026
Wer eine Gegendarstellung einfordert, muss als Urheber eindeutig erkennbar sein. Andernfalls scheitert der Anspruch aus formalen Gründen.
ganzen Text lesen
25. August 2026
Wer die Formulierungen, Metaphern und Bewertungen einer fremden Urteilsanalyse übernimmt, ohne sie als Zitat zu kennzeichnen, verletzt das…
ganzen Text lesen
04. August 2026
Wer einen Fernsehpreis verleiht, darf nicht den Eindruck erwecken, eine Staffel sei nur von zwei Regisseuren verantwortet worden, obwohl ein dritter…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen