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LG Düsseldorf: Keine Mitstörerhaftung von SEDO für Markenverletzungen bei Domain-Parking

Das LG Düsseldorf (Urt. v. 26.11.2008 - Az.: 2a O 77/08) hat entschieden, dass die Domain-Börse SEDO nicht vor Kenntnis für Markenrechtsverletzungen haftet, die ein Kunde auf den bei ihr geparkten Domains begeht.

Es sei für das bekannte Parking-Unternehmen unzumutbar, alle Domains vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen, so dass die Haftung erst ab positiver Kenntnis einsetze. Dann sei die Firma aber verpflichtet, umgehend die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Rechtsverletzung beseitigt wird.

Da SEDO dies im vorliegenden Fall getan habe, sei eine Haftung als Mitstörer ausgeschlossen.

Die aktuelle Entscheidung liegt auf einer Linie mit den bislang veröffentlichten Entscheidungen. Siehe dazu auch unseren Podcast "Mitstörerhaftung bei Domain-Parking-Seiten".

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