Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Düsseldorf: Keine Mitstörerhaftung von SEDO für Markenverletzungen bei Domain-Parking

Das LG Düsseldorf (Urt. v. 26.11.2008 - Az.: 2a O 77/08) hat entschieden, dass die Domain-Börse SEDO nicht vor Kenntnis für Markenrechtsverletzungen haftet, die ein Kunde auf den bei ihr geparkten Domains begeht.

Es sei für das bekannte Parking-Unternehmen unzumutbar, alle Domains vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen, so dass die Haftung erst ab positiver Kenntnis einsetze. Dann sei die Firma aber verpflichtet, umgehend die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Rechtsverletzung beseitigt wird.

Da SEDO dies im vorliegenden Fall getan habe, sei eine Haftung als Mitstörer ausgeschlossen.

Die aktuelle Entscheidung liegt auf einer Linie mit den bislang veröffentlichten Entscheidungen. Siehe dazu auch unseren Podcast "Mitstörerhaftung bei Domain-Parking-Seiten".

Rechts-News durch­suchen

01. Juni 2026
TikTok gestaltet sein Meldeformular für rechtswidrige Inhalte nicht benutzerfreundlich im Sinne des DSA.
ganzen Text lesen
29. Mai 2026
Käufer bleiben auf dem Schaden sitzen, wenn sie eine manipulierte Rechnung bezahlen. Eine einfache Transportverschlüsselung reicht für die Übersendung…
ganzen Text lesen
28. Mai 2026
Eigentümer darf Online-Innenfotos eines Maklers ohne Zustimmung verbieten.
ganzen Text lesen
28. Mai 2026
Ein Teleshopping-Sender hat keinen Anspruch auf Aufnahme in die Public-Value-Liste, weil sein Programm die gesetzlichen Vielfaltkriterien nicht…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen