Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Stendal: Internet-Werbung mit "CE-geprüft" wettbewerbswidrig

Das LG Stendal (Urt. v. 13.11.2008 - Az.: 31 O 50/08) hat entschieden, dass die Werbung eines Online-Händlers mit dem Hinweis "CE-geprüft" wettbewerbswidrig ist.

Die Beklagte betrieb einen Online-Handel für Elektronikgeräte und bewarb ihre Produkte mit dem Hinweis "CE-geprüft".

Dies stuften die Richter als irreführend ein.

Das CE-Kennzeichen sei lediglich eine Mitteilung des jeweiligen Herstellers, dass das Produkt mit den europäischen Richtlinien übereinstimme. Es sei weder ein Qualitätssiegel noch begründe es eine besondere Produktqualität.

Diesen Anschein erwecke der Händler aber durch die Wortwahl. Der Verbraucher gehe davon aus, dass es sich um ein staatliches anerkanntes Siegel handle und messe der Erklärung daher eine überdurchschnittliche Bedeutung bei.

Durch diese Irreführung erlange die Beklagte einen unzulässigen Wettbewerbsvorsprung.

Rechts-News durch­suchen

08. November 2024
Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Abwerbung von Mitarbeitern besteht dann nicht, wenn die Abwerbung nicht unlauter erfolgte.
ganzen Text lesen
06. November 2024
Nach der EuGH-Urteil liegt nun das Urteil des LG Düsseldorf vor: Aldi Süd darf künftig keine prozentualen Preisreduzierungen bewerben, die nicht den…
ganzen Text lesen
01. November 2024
Kreuzfahrtgesellschaften müssen obligatorische Service-Entgelte in den Gesamtpreis einberechnen, auch wenn diese durch den Kunden geändert oder…
ganzen Text lesen
30. Oktober 2024
Die fehlende Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung verlängert nicht die Widerrufsfrist, es sei denn, es wurde amtliche Muster…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen