Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Stendal: Internet-Werbung mit "CE-geprüft" wettbewerbswidrig

Das LG Stendal (Urt. v. 13.11.2008 - Az.: 31 O 50/08) hat entschieden, dass die Werbung eines Online-Händlers mit dem Hinweis "CE-geprüft" wettbewerbswidrig ist.

Die Beklagte betrieb einen Online-Handel für Elektronikgeräte und bewarb ihre Produkte mit dem Hinweis "CE-geprüft".

Dies stuften die Richter als irreführend ein.

Das CE-Kennzeichen sei lediglich eine Mitteilung des jeweiligen Herstellers, dass das Produkt mit den europäischen Richtlinien übereinstimme. Es sei weder ein Qualitätssiegel noch begründe es eine besondere Produktqualität.

Diesen Anschein erwecke der Händler aber durch die Wortwahl. Der Verbraucher gehe davon aus, dass es sich um ein staatliches anerkanntes Siegel handle und messe der Erklärung daher eine überdurchschnittliche Bedeutung bei.

Durch diese Irreführung erlange die Beklagte einen unzulässigen Wettbewerbsvorsprung.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen