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LG Hamburg: Veröffentlichung von Nacktfotos von verschwundener Urlauberin rechtswidrig

Das LG Hamburg (Urt. v. 27.03.2009 - Az.: 324 O 990/06) hat entschieden, dass Nacktfotos im Rahmen der Berichterstattung einer im Urlaub verschwundenen Touristin rechtswidrig ist.

Im Jahr 1999 verschwand die Ehefrau des Klägers während eines gemeinsamen Urlaubs in Kuba. Der Ehemann wandte sich an die Beklagte, eine bekannte Boulevard-Zeitung. Diese berichtete in mehreren Artikeln über die Ereignisse, wobei der Gatte auch private Fotos zur Verfügung stellte.

4 Jahre später, im Jahr 2003, publizierte die Beklagte einen Bericht mit einem Nacktfoto des Klägers und seiner verschwundenen Ehefrau. Eine Einwilligung hierfür existierte nicht.

Die Hamburger Richter sahen darin eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung und sprachen dem Kläger 5.000,- EUR Schmerzensgeld zu.

Eine Einwilligung sei nicht entbehrlich gewesen, so die Richter. Zwar habe es sich bei dem Verschwinden der Ehefrau um ein zeitgeschichtliches Ereignis gehandelt. Jedoch habe dies zu keinem Zeitpunkt den Abdruck von Nacktfotos gerechtfertigt.

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