Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamburg: Namensnennung eines Straftäters in Online-Archiv rechtswidrig

In einer weiteren Entscheidung hat das OLG Hamburg (Urt. v. 10.03.2009 - Az.: 7 U 64/08) noch einmal klargestellt, dass die Veröffentlichung eines Straftäters in einem Zeitungsartikel eines Online-Archivs spätestens dann nicht mehr gerechtfertigt ist, wenn der Täter kurz vor der Haftentlassung steht und somit seine ungestörte Resozialisierung gefährdet ist.

Kurz nach der Begehung einer schweren Straftat (hier: Mord) überwiege im Zweifel zwar das aktuelle Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem Schutzbedürfnis des Straftäters. Eine Namensnennung könne daher zu diesem Zeitpunkt durchaus gerechtfertigt sein.

Etwas anderes gelte jedoch, wenn die Tat bereits Anfang der 1990er Jahre geschehen sei und der Betroffene kurz vor der Haftentlassung stehe. In einem solchen Fall überwiege das Interesse des Täters auf Resozialisierung. Dem Informationsbedürfnis würde dadurch genüge getan, dass auch weiterhin über den Fall berichtet werden dürfe und nur die Erwähnung des Namens zu unterbleiben habe.

Rechts-News durch­suchen

13. Mai 2026
Der Gerichtshof erlaubt eine Vergütung für Presseverlage bei Online-Nutzung ihrer Inhalte, wenn die Beträge fair sind und den Anbieter nicht…
ganzen Text lesen
12. Mai 2026
Werbung "macht nicht müde" für Allergietabletten ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
11. Mai 2026
Der Mobilfunkanbieter 1&1 darf Rechnungen nicht nur ins Online-Portal stellen und zudem ist die automatische Vertragsverlängerungsklausel…
ganzen Text lesen
11. Mai 2026
Die Online-Reklame mit erfundenen Bewertungslogos und falschen Sterneangaben ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen