Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

VG Berlin: TK-Anbieter muss zur Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten keine Technik bereit halten - Teil 3

In einem weiteren Beschluss hat das VG Berlin (Beschl. v. 16.01.2009 - Az.: VG 27 A 331.08) die Verpflichtung eines Telekommunikation-Anbieters zur Einrichtung von Vorkehrungen zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig ausgesetzt.

Das VG Berlin hatte diese Frage bereits im Rahmen der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) kritisch beleuchtet (VG Berlin, Beschl. v. 08.11.2007 - Az.: 27 A 315.07) und diese Problem schließlich dem BVerfG zur Beantwortung vorgelegt (Beschl. v. 02.07.2008 - Az.: VG 27 A 3.07). Eine Antwort des BVerfG steht bislang aus.

Im vorliegenden aktuellen Fall geht es inhaltlich um die identische Frage: Kann der Staat private Unternehmen verpflichten, technische Einrichtungen auf eigene Kosten vorzuhalten, obgleich es sich doch eigentlich um staatliche Aufgaben handelt?

Diese Frage stellt sich nun auch im Rahmen der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung.

Der Beschluss entfaltet grundsätzlich keine allgemeine Wirkung für andere TK-Anbieter, sondern ist begrenzt auf die Parteien des Gerichtsverfahrens. D.h. andere TK-Anbieter müssen ebenfalls klagen, wenn sie für sich eine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung bewirken wollen.

Bereits im Oktober 2008 und Januar 2009 hatten andere TK-Anbieter identische Beschlüsse vor dem VG Berlin (Beschl. v. 17.10.2008 - Az.: VG 27 A 232.08 und Beschl. v. 16.01.2009 - Az.: VG 27 A 321.08) erwirkt.

Rechts-News durch­suchen

22. April 2026
Ein Medienunternehmen verletzte das Persönlichkeitsrecht eines Angeklagten, wenn trotz gerichtlicher Anordnung sein Gesicht und seinen Namen zeigt.
ganzen Text lesen
21. April 2026
Bei E-Mails mit normalen personenbezogenen Daten reicht eine Transportverschlüsselung aus, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist nicht nötig.
ganzen Text lesen
16. April 2026
Ein Dritter kann eine DSGVO-Auskunft nur bei klarer Abtretung verlangen, wobei die Möglichkeit der Abtretung ungeklärt bleibt. Der Anspruch geht nicht…
ganzen Text lesen
02. April 2026
Geschäftsführer dürfen private Adresse und Unterschrift aus dem Handelsregister löschen lassen, wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen