Der EuGH hat vor wenigen Tagen <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile markenmassige-benutzung-durch-identisches-keyword-google-adwords-c-558-08-europaeischer_gerichtshof--20100708.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.07.2010 - Az.: C-558/08) ein weiteres Grundlagen-Urteil in Sachen "Keywords bei Google AdWords" getroffen.
Die Europa-Richter hatten bereits in ihrer Entscheidung von Ende März diesen Jahres <link http: www.online-und-recht.de urteile markeninhaber-muss-identisches-schluesselwort-in-google-adwords-nicht-dulden-c-91-09-europaeischer_gerichtshof--20100326.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 26.03.2010 - Az.: C-91/09) klargestellt, dass fremde Marken als Keyword im Rahmen von Google AdWords eine Markenverletzung darstellen können, wenn dem Betrachter nicht klar wird, dass die angebotenen Dienstleistungen nicht vom Markeninhaber, sondern von einem Dritten stammen (Zuordnungsverwirrung). Es ging dort um den Begriff "bananabay".
Wir hatten <link record:tt_news:5303>damals in unseren Rechts-News kritisch angemerkt, dass das vom EuGH gesprochene Machtwort nur ein scheinbares war, denn es fehlten gänzlich Ausführungen, wann in der Praxis von einer solchen Zuordnungsverwirrung auszugehen sei.
Auf eine Vorlage des Hohen Rats der Niederlande hat der EuGH <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile markenmassige-benutzung-durch-identisches-keyword-google-adwords-c-558-08-europaeischer_gerichtshof--20100708.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.07.2010 - Az.: C-558/08) nun diesen abstrakten Kriterien (ein wenig) Leben eingehaucht. Danach reicht es für eine Zuordnungsverwirrung nicht aus, wenn jemand Drittes den geschützten Begriff lediglich zur Beschreibung für eine gebrauchte Ware verwendet, also z.B. "Gebraucht-[Markenname]" oder "[Markenname] aus zweiter Hand".