Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamburg: Notwendigkeit einer vorherigen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile notwendigkeit-einer-vorhergehenden-wettbewerbsrechtlichen-abmahnung-oberlandesgericht-hamburg-20150708 _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 08.07.2015 - Az.: 3 W 74/15) noch einmal klargestellt, dass es grundsätzlich einer vorherigen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung bedarf, um der Kostenlast des sofortigen Anerkenntnisses <link http: www.gesetze-im-internet.de zpo __93.html _blank external-link-new-window>(§ 93 ZPO) zu entgehen.

Es ging um eine wettbewerbswidrige Werbung mit dem Begriff "Made in Germany", obwohl die Produkte im Ausland hergestellt worden waren. Die Antragsgegerin hatte bereits im Hauptsacheverfahren diesbzgl. ein Anerkenntnis abgegeben. Hiergegen verstieß sie erneut.

Die Antragstellerin erwirkte eine einstweilige Verfügung ohne vorherige außergerichtliche Abmahnung. Sie hielt dies für nicht erforderlich, da angesichts des erneuten Verstoßes eine Abmahnung erkennbar erfolglos bleiben würde.

Diese Ansicht haben die Hamburger Richter nicht geteilt, sondern vielmehr der Antragstellerin die Kosten des Verfahrens auferlegt. Es sei offen gewesen, ob die Antragsgegnerin nicht doch auf eine Abmahnung reagiert und eine außergerichtliche Unterlassungserklärung abgegeben hätte.

Denn zum einen könne die Antragsgegnerin ihre neue Werbung anders verstanden haben als sie objektiv wahrgenommen werde. Durch die die Abmahnung wäre sie möglicherweise auf den Irrtum hingewiesen worden, so dass sie reagiert hätte.

Zum anderen könne es sich bei dem erneuten Verstoß auch um eine versehentliche Verletzung handeln, die lediglich aus Unachtsamkeit erfolgt sei. Es sei daher keinesfalls zwingend, dass die Antragsgegnerin nicht außergerichtlich den Rechtsstreit beendet hätte.

Rechts-News durch­suchen

27. April 2026
Ein fehlerhafter Rauchmelder-Test mit dem Urteil "mangelhaft" verletzt die Rechte des Herstellers und begründet Schadensersatz.
ganzen Text lesen
23. April 2026
Instagram-Werbung für Hyaluron-Behandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
ganzen Text lesen
23. April 2026
Ein Arzt darf seinen rumänischen Titel "Doctor medic" in Deutschland nicht als "Dr. med." führen, da dies Patienten irreführt und wettbewerbswidrig…
ganzen Text lesen
21. April 2026
Ein eingeschaltetes Smartphone in einer Prüfung gilt wegen der Möglichkeit einer KI-Nutzung als besonders schwerer Täuschungsversuch.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen