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Kategorie: Onlinerecht

LG München II: Nur Streitwert von 1.000,- EUR bei einmaliger, unerlaubter E-Mail-Werbung

Nach Ansicht des LG München II <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 12.05.2017 - Az.: 6 T 1583/17) liegt der Streitwert für eine einmalige unerlaubte E-Mail-Werbung bei nur 1.000,- EUR.

Die Klägerin, eine Anwaltskanzlei, hatte ohne Einwilligung eine E-Mail-Einladung zu einem gebührenpflichtigen Seminar erhalten. Das von der Klägerin angerufene Amtsgercht legte den Streitwert auf 1.000,- EUR fest. Hiergegen legten die Advokaten Beschwerde ein.

Das LG München II bestätigte die Höhe des Streitwertes. Einen Regelstreitwert gebe es nicht, insbesondere ergebe er sich nicht aus der Entscheidung des BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 30.11.2004 - Az.: VI ZR 65/04).

Maßgeblich seien die jeweiligen Umstände des Einzelfalles. Abzustellen sei neben der Belästigung im Einzelfall durch das notwendige Durchlesen, Sortieren und Löschen auch auf die Breitenwirkung und das häufige Erscheinen solcher Zusendungen. Gleichwohl könne es nicht wesentliche Aufgabe der Streitwertfestsetzung sein, entsprechende Abschreckungseffekte zu erzielen, dies müsse vielmehr dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben.

Auf den vorliegenden Fall übertragen, bedeute dies: Dem Absender sei einerseits bewusst, dass er sich einer massenhaft auftretenden, von den Betroffenen mindestens als belästigend empfundenen Vorgehensweise bediene. Auch sei der berufliche Bereich der Klägerin betroffen, die sicherlich als Anwaltskanzlei auch regelmäßig elektronisch kommuniziere. Andererseits handle es sich um lediglich eine einzige E-Mail.

Daher sei ein Streitwert von 1.000,- EUR angemessen.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Das OLG München <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 22.12.2016 - 6 W 1579/16) hat erst vor kurzem entschieden, dass der Streitwert bei einer unerlaubter Werbe-E-Mail gegenüber einer Privatperson bei 1.000,- EUR liegt.

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