Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Streitwert für Spam-Mail gegenüber Privatperson liegt bei 1.000,- EUR

Der Streitwert für eine Spam-E-Mail gegenüber einer Privatperson liegt bei 1.000,- EUR <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG München, Beschl. v. 22.12.2016 - Az.: 6 W 1579/16).

Der Kläger, ein Rechtsanwalt, beanstandete die Zusendung unerlaubter elektronischer Werbenachrichten. Die Meldung ging auf seinem privaten E-Mail-Account ein.

Es ging nun bei der Auseinandersetzung um die Frage, welcher Streitwert bei dem Unterlassungsanspruch festzusetzen sei. Der Kläger hielt 6.000,- EUR für angemessen.

Dieser Ansicht folgte das OLG München nicht, sondern legte den Wert bei nur 1.000,- EUR fest. Eine höherer Betrag sei nicht gerechtfertigt. Insbesondere sei nicht ersichtlich, dass eine konkrete Gefahr bestünde, dass der Kläger auch an seine berufliche E-Mail-Adresse Spam von der Beklagten erhalte. Hierfür gebe es keinerlei Hinweise.

Rechts-News durch­suchen

17. Juni 2026
Bei Adventskalendern mit Erotik-Produkten reichen Materialangaben zur äußeren Schicht aus, wenn innere Bestandteile keinen Körperkontakt haben.
ganzen Text lesen
17. Juni 2026
Beschriftung "Wette abgeben" reicht nicht: Sportwetten-Anbieter muss Verluste zurückzahlen, weil der Online-Bestellbutton nicht klar zahlungspflichtig…
ganzen Text lesen
12. Juni 2026
Unberechtigte Patentmeldungen an Online-Plattformen, die zur Sperrung führen, lösen wie eine Schutzrechtsverwarnung Schadensersatz aus.
ganzen Text lesen
04. Juni 2026
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die sich aus dem…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen