Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Streitwert für Spam-Mail gegenüber Privatperson liegt bei 1.000,- EUR

Der Streitwert für eine Spam-E-Mail gegenüber einer Privatperson liegt bei 1.000,- EUR <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG München, Beschl. v. 22.12.2016 - Az.: 6 W 1579/16).

Der Kläger, ein Rechtsanwalt, beanstandete die Zusendung unerlaubter elektronischer Werbenachrichten. Die Meldung ging auf seinem privaten E-Mail-Account ein.

Es ging nun bei der Auseinandersetzung um die Frage, welcher Streitwert bei dem Unterlassungsanspruch festzusetzen sei. Der Kläger hielt 6.000,- EUR für angemessen.

Dieser Ansicht folgte das OLG München nicht, sondern legte den Wert bei nur 1.000,- EUR fest. Eine höherer Betrag sei nicht gerechtfertigt. Insbesondere sei nicht ersichtlich, dass eine konkrete Gefahr bestünde, dass der Kläger auch an seine berufliche E-Mail-Adresse Spam von der Beklagten erhalte. Hierfür gebe es keinerlei Hinweise.

Rechts-News durch­suchen

31. Juli 2026
FOCUS muss bei seinen Ärzte-Testsiegeln das Bewertungsverfahren klar offenlegen, sonst droht eine wettbewerbswidrige Irreführung.
ganzen Text lesen
30. Juli 2026
Unter der Voraussetzung, dass klare gesetzliche Grenzen und eine wirksame nachträgliche Gerichtskontrolle gewährleistet sind, dürfen…
ganzen Text lesen
30. Juli 2026
Wer Tickets zu einem „Ab“-Preis bewirbt, muss unvermeidbare Servicegebühren in den Gesamtpreis einrechnen.
ganzen Text lesen
29. Juli 2026
Ein Versicherungsvermittler darf sich im Internet nicht als Versicherer ausgeben. Irreführende Angaben auf seiner Website muss er entfernen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen