Das LG Hamburg <link http: www.dr-bahr.com download lg-hamburg-online-schleichwerbung-arag-312-o-715-11.pdf _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 03.01.2012 - Az.: 312 O 715/11: PDF) hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens festgestellt, dass die Rechtsschutzversicherungsgesellschaft ARAG wettbewerbswidrig Online-Schleichwerbung betreibt.
Seit März 2005 unterhalten die Rechtsanwälte Carsten Hoenig und Dr. Martin Bahr das Rechtsschutzversicherer-Blog <link http: www.rsv-blog.de _blank external-link-new-window>RSV-Blog.de. Auf ihm berichten mehr als 30 Rechtsanwälte über ihre praktischen Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer in Deutschland.
In einem bereits älteren Posting <link http: www.rsv-blog.de advocard-macht-probleme _blank external-link-new-window>"ARAG macht Probleme", bei dem es um die kritische Auseinandersetzung mit dem Regulierungsverhalten der ARAG ging, tauchte ein merkwürdiges Posting von einem User mit angeblichem Namen "Ralf" auf:
"Die ARAG ist die beste Rechtsschutzversicherung, die es gibt. Einmal angefragt, schon kam die Deckungszusage, mein Anwalt als auch ich sind begeistert. Weiter so ARAG und mit dem neuen Produkt Recht & Heim ist die ARAG unschlagbar. Eine der fairsten und kompetentesten Versicherungen, die ich kenne."
Das war dann doch ein wenig dick aufgetragen und fiel auf. Die IP-Recherche führte direkt zum Rechtsschutzversicherer ARAG.
Eine außergerichtliche Abmahnung wurde zurückgewiesen. Die ARAG gab an, weder bestätigen noch ausschließen zu können, dass das Posting von ihr stammte. Aus Datenschutzgründen sei sie zur Löschung der Mitarbeiter-Verbindungsdaten verpflichtet. Auch handle es sich um einen "privaten Beitrag", so dass jeder geschäftliche Charakter fehle.
Das LG Hamburg war - wenig überraschend - anderer Ansicht und bejahte einen Wettbewerbsverstoß wegen Schleichwerbung.
Gegen die einstweilige Verfügung kann die ARAG noch Rechtsmittel einlegen.