Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Hamburg: Online-Werbeeinwilligung erlöscht nicht durch Zeitablauf

Eine Einwilligung in Online-Werbung erlöscht nicht durch Zeitablauf, wenn die Einwilligung regelmäßig vom Verwender genutzt wird <link http: www.adresshandel-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(AG Hamburg, Urt. v. 24.08.2016 - Az.: 9 C 106/16).

Die Klägerin beanstandete, dass sie unerlaubte Werbung per E-Mail erhalten hatte. Sie hatte zwar in der Vergangenheit (im Jahr 2010) eine entsprechende Einwilligung abgegeben, diese sei jedoch im Jahre 2016 nicht mehr wirksam, da sie durch Zeitablauf erloschen sei.

Dieser Rechtsansicht erteilte das AG Hamburg eine Absage.

Die Wirksamkeit der Einwilligung sei nicht bereits deshalb entfallen, weil ihre Erteilung mehrere Jahre zurückliege. Die Wirksamkeit einer Einwilligung erlösche nämlich nicht, wenn wenn die Einwilligung - wie im vorliegenden Fall - entsprechend in regelmäßigen Abständen E-Mails werbenden Inhalts an einen Abonnent versandt werde.

Dies gilt auch dann, wenn sich der Zeitraum über mehrere Jahre erstrecke. Der Empfänger könne in einer solchen Situation nicht davon ausgehen oder darauf vertrauen, dass er zukünftig keine weiteren E-Mails mehr erhalte.

Rechts-News durch­suchen

23. April 2026
Instagram-Werbung für Hyaluron-Behandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
ganzen Text lesen
23. April 2026
Ein Arzt darf seinen rumänischen Titel "Doctor medic" in Deutschland nicht als "Dr. med." führen, da dies Patienten irreführt und wettbewerbswidrig…
ganzen Text lesen
17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen