Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG München: Plakative Jackpot-Reklame von Lotto rechtswidrig

Die Werbung der Lotterie "6 aus 49" ist unzulässig, wenn der Jackpot plakativ und blickfangmäßig in den Vordergrund tritt und damit der besondere verbotene Anreizcharakter zur Spielteilnahme gefördert wird <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile blickfangmaessige-lotto-jackpot-werbung-unzulaessig-29-w-1209-10-oberlandesgericht-muenchen-20100427.html _blank external-link-new-window>(OLG München, Beschl. v. 27.04.2010 - Az.: 29 W 1209/10).

Der Beklagte warb in vielen Tageszeitungen und auf Werbetafeln für die Lotterie "6 aus 49", wobei er die Höhe des Jackpots in großen Buchstaben und farblich abgesetzt herausstellte.

Die Münchener RIchter stuften dies als nach dem Glücksspiel-Staatsvertrag verbotene Werbung ein.

Die Hervorhebung der Gewinnsumme sei ein unzulässiger Anreiz. Der Verbraucher werde seinen Blick nur auf den Jackpot richten und dadurch unerlaubt emotional beeinflusst.


Rechts-News durch­suchen

23. März 2026
Deutsche Gerichte sind zuständig, wenn ein Spieler von Deutschland aus online spielt und Verluste erleidet und später ein Inkasso-Unternehmen diese…
ganzen Text lesen
29. Januar 2026
Lootboxen in FIFA sind kein verbotenes Glücksspiel, da der Spielerfolg vor allem vom Können und nicht vom Zufall abhängt.
ganzen Text lesen
16. Januar 2026
Ein Spieler darf ausländische Glücksspielanbieter vor heimischen Gerichten verklagen, wenn ihm dort durch illegales Glücksspiel ein Schaden entstanden…
ganzen Text lesen
24. Dezember 2025
Die Kanzlei Dr. Bahr wünscht allen Lesern fröhliche und besinnliche Weihnachten 2025! Bleiben Sie gesund und genießen Sie ein paar besinnliche,…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen