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Kategorie: Onlinerecht

LG Koblenz: "1&1"-DSL-Werbung "kostenlos" ist wettbewerbswidrig

Die Internet-Werbung des Anbieters "1&1" mit der Aussage "kostenlos" ist wettbewerbswidrig, wenn nach Ablauf von 6 Monaten für den Kunden Kosten anfallen <link http: www.online-und-recht.de urteile online-werbung-von-1und1-mit-kostenlos-rechtswidrig-bei-anfallen-von-entgelt-1-hk-o-85-09-landgericht-koblenz-20100518.html _blank external-link-new-window>(LG Koblenz, Urt. v. 18.05.2010 - Az.: 1 HK O 85/09).

Das Unternehmen "1&1" bewarb seine DSL-Anschlüsse als "kostenlos". In kleiner Schrift am Bildrand wurde erläutert, dass die kostenlose Phase nur 6 Monate dauere und danach monatliche Entgelte anfielen.

Die Koblenzer Richter stuften dies als irreführend und somit rechtswidrig ein.

"1&1" mache nicht ausreichend deutlich, dass hier Kosten anfielen. Dies gelte insbesondere deshalb, weil das Wort "kostenlos" auffallend abgesetzt und in großer Schrift wiedergegeben sei. Der Hinweis, dass nach einem halben Jahr Entgelte anfielen, trete dagegen vollkommen in den Hintergrund und werde vom Verbraucher nicht weiter wahrgenommen.


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