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Kategorie: Onlinerecht

OLG Koblenz: Online-Werbung für angeblich kostenlose Leistungen von 1&1 rechtswidrig

Die Online-Werbung von "1&1" für eine Leistung ist rechtswidrig, wenn diese in der Darstellung der Webseite als "kostenlos" beworben wird, tatsächlich aber Kosten nach einem bestimmten Zeitraum anfallen. Eine derartige Reklame ist dann irreführend und damit wettbewerbswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Koblenz, Urt. v. 22.12.2010 - Az.: 9 U 610/10).

Das Unternehmen "1&1" bewarb seine DSL-Anschlüsse als "kostenlos". In kleiner Schrift am Bildrand wurde erläutert, dass die kostenlose Phase nur 6 Monate dauere und danach monatliche Entgelte anfielen.

Wie schon das LG Koblenz in der 1. Instanz <link http: www.online-und-recht.de urteile online-werbung-von-1und1-mit-kostenlos-rechtswidrig-bei-anfallen-von-entgelt-1-hk-o-85-09-landgericht-koblenz-20100518.html _blank external-link-new-window>(LG Koblenz, Urt. v. 18.05.2010 - Az.: 1 HK O 85/09) begründeten auch die Richter des OLG Koblenz ihre Entscheidung damit, dass die Werbung in der beanstandeten Form eine irreführende geschäftliche Handlung darstellt.Es werde ein Produkt als kostenfrei beworben, obwohl tatsächlich Kosten anfielen.

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