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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Köln: Haftung eines Verlages für rechtswidrige Werbeanzeigen

Das OLG Köln (Urt. v. 03.02.2012 - Az.: 6 U 76/11) hat den Unterlassungsanspruch eines klagenden Wettbewerbsverbandes gegen einen Verlag bejaht.

Der Verlag hatte eine großformatige Werbeanzeige eines Dritten für ein Schlankheitsmittel abgedruckt. Dem Betrachter wurde suggeriert, dass das Schlankheitsmittel ohne Umstellung der Ernährung binnen kürzester Zeit wirke.

Eine frühere Abmahnung des Klägers wegen einer nur wenig anders gestalteten Werbung war von dem Beklagten unter Hinweis auf seine eingeschränkte Prüfpflicht zurückgewiesen worden.

Die Kölner Richter begründeten eine Haftung des Beklagten unter dem Gesichtspunkt des gefahrerhöhenden Verhaltens aus der Verletzung einer Verkehrspflicht.

Dem Beklagten sei durch die frühere Abmahnung des Klägers die Wettbewerbswidrigkeit einer die gleichen charakteristischen Merkmale aufweisenden Werbeanzeige für das gleiche Produkt deutlich vor Augen geführt worden. Daraus und nicht erst aus dem Nachweis eines gerichtlichen Unterlassungsgebots gegen den Werbetreibenden ergebe sich seine Verpflichtung, durch erhöhte Aufmerksamkeit künftig gleichartige Verstöße nach Möglichkeit zu verhindern. Die Veröffentlichung einer im Wesentlichen übereinstimmenden Werbeanzeige belege die unzureichende Ausübung der ihm danach zumutbaren Kontrolle.

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