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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Schleswig-Holstein: Umfassende Informationspflichten auch bei Zeitungs-Anzeige

Das OLG Schleswig-Holstein <link http: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de jportal portal t page _blank external-link-new-window>(Urt. v. 03.07.2013 - Az.: 6 U 28/12) hat entschieden, dass auch bei einer bloßen Zeitungsanzeige das Unternehmen umfassende wettbewerbsrechtliche Informationspflichten treffen.

Die Beklagte inserierte eine Werbeanzeige für Kreuzfahrten in einer Tageszeitung. Sie gab dabei Abfahrts- und Zielort, die Reisedauer, die Unterbringungs- und Verpflegungsleistungen und einen "Ab"-Preis an. Der genaue Zeitraum hingegen fehlte.

Die Richter entschieden, dass bei einer solchen Anzeige die Informationspflichten aus <link http: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 __5a.html _blank external-link-new-window>§ 5 a Abs.3 UWG einzuhalten seien. Dieser Verpflichtung sei die Beklagte jedoch nicht nachgekommen.

Nicht erforderlich sei es, dass alle vertragswesentlichen Regelungen bekannt seien. Vielmehr gelte die Vorschrift bereits dann, wenn die für die Kaufentscheidung wichtigsten Vertragstatbestandteile genannt würden. Es bedürfe weder eines konkreten Angebots noch einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

Im vorliegenden Fall habe der Verbraucher alle wichtigen Informationen für seine Entscheidung. Zwar sei der Reisezeitraum nicht ausdrücklich genannt. Hier werde der Kunde aber das Angebot zwanglos so verstehen, dass es auf unbestimmte Dauer gelte.

Jede Verletzung des <link http: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 __5a.html _blank external-link-new-window>§ 5 a Abs.3 UWG gelte wettbewerbsrechtlich als unwiderlegbar erheblich, so dass von keiner Bagatelle ausgegangen werden könne.

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