Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Ellwangen: Werbeaussage "Der Spezialist" ist wettbewerbswidrige Spitzenstellungs-Reklame

Die Werbeaussage "Als der Spezialist für ... hat sich die Firma..."  ist eine wettbewerbswidrige Spitzenstellungsbehauptung (LG Ellwangen, Urt. v. 13.03.2020 - Az.: 10 O 5/20).

Das verklagte Unternehmen warb in der Öffentlichkeit wie folgt:

"Als der Spezialist für Außenwhirlpools hat sich die Firma (...) in den vergangenen Jahren in Ostwürttemberg etabliert. Am kommenden Sonntag - zum Beginn des Kalten Markts in Ellwangen - laden die Spezialisten zur ausführlichen Beratung am Tag der offenen Tür ein.“

und

"Die Firma (...)    der Spezialist für Außenwhirlpools lädt während des Kalten Markts in Ellwangen am Samstag, 11.01.2020 und am Sonntag, 12.01.2020, von 12.30 Uhr bis 17.30 Uhr zum Tag der offenen Tür ein"

Das LG Ellwangen stufte dies als unzulässige Alleinstellungsreklame an.

Die wiederholte Verwendung des Artikels  "der"  in Verbindung mit dem Nomen "Spezialist"  solle zum Ausdruck bringen, dass es sich bei der Beklagten um den einzigen oder den besten Spezialisten für Außenwhirlpools in Ostwürttemberg handle  Dies werde noch durch Überschrift "Beste Beratung..."  und die Aussage, sich als "der Spezialist für Außenwhirlpools ... in Ostwürttemberg etabliert"  zu haben, unterstrichen. 

Ein weiterer besonderer Umstand sei, dass die Hervorhebung am Anfang der Werbung, dort jeweils am Anfang des Satzes stünde und gleich zu Beginn der Werbung mehrfach wiederholt werde. Die regionale Begrenzung erwecke den Eindruck, in diesem Bereich der einzige oder der hervorgehobene Spezialist zu sein, also der Anbieter von Außenwhirlpools, der sich im Sinne einer Vorzugsstellung von anderen Anbietern in der Region Ostwürttemberg abgesetzt habe.

Objektiv bestünde eine solche Spitzenstellung jedoch nicht, sodass die Werbung irreführend und somit wettbewerbswidrig sei.

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen