Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Kiel: Werbung mit Testergebnissen nur bei ausreichend lesbarer Fundstelle

Das LG Kiel (Urt. v. 18.01.2012 - Az.: 14 O 88/11) hat noch einmal bestätigt, dass eine Werbung mit Testergebnissen nur dann zulässig ist, wenn auch die Fundstellenangaben ausreichend lesbar sind.

Die Beklagte warb für das Produkt für ein Smartphone mit dem Hinweis darauf, dass die Zeitschrift "CHIP" dieses zum "Produkt des Monats" gewählt habe. Die Fundstellengabe erreichte maximal einer Drei-Punkt-Schrift und war zudem in schlechter Qualität.

Der Klage sah darin eine irreführende Werbung. Die Beklagte erwiderte, es handle sich im vorliegenden Fall gar nicht um die Werbung mit einem Testergebnis, da die Zeitschrift "CHIP" nicht objektiv getestet habe, sondern vielmehr lediglich eine subjektive Empfehlung ausgesprochen habe.

Das LG Kiel verurteilte die Beklagte.

Im vorliegenden Fall handle es sich um eine unzulässige Werbung mit Testergebnissen.

Zumindest ein erheblicher Teil der Verbraucher werde den Hinweis auf die Wahl zum "Produkt des Monats" so verstehen, dass die Zeitschrift "CHIP" mehrere konkurrierende Produkte nach bestimmten, von vornherein festgelegten Kriterien miteinander verglichen und dann das diesen Kriterien am besten entsprechende Produkt gewählt habe. 

Der Fall einer nicht lesbaren Fundstelle sei nach ständiger Rechtsprechung den Fällen gleichzusetzen, in denen der Hinweis gänzlich fehle. Die erforderliche Aufklärung erfolge nur dann, wenn die Fundstelle eindeutig und leicht auffindbar angegeben werde. Denn nur so könne der Verbraucher auf einfache Weise die angegebenen Testurteile nachprüfen.

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen