Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Karlsruhe: Reklame mit Testurteilen nur mit deutlicher Fundstelle rechtlich einwandfrei

Die Werbung mit einem Testurteil ist nur dann rechtlich einwandfrei, wenn die Fundstelle des Tests klar und deutlich mit angegeben wird <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mit-testurteilen-ohne-angabe-der-fundstelle-unlauter-4-u-141-11-oberlandesgericht-karlsruhe-20111013.html _blank external-link-new-window>(OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.10.2011 - Az.: 4 U 141/11).

Es ist inzwischen jedem Unternehmer bekannt, dass er, sobald er Testergebnisse Dritter in seiner Werbung verwendet (z.B. "Bestes Auto 2010" oder "Beste Bank dieses Jahr"), er die genaue Fundstelle angeben muss. Häufig wird dabei die Funstellen-Angabe sehr klein und damit nahezu unleserlich gehalten. 

So auch im vorliegenden Fall. Sie unterschritt eine bestimmte Schriftgröße (6-Punkte-Schwelle) und trat auch im übrigen nicht optisch hervor.

Die Karlsruher Richter stuften dies als wettbewerbswidrig ein. Die kleine Schriftgröße erschwere die Lesbarkeit sehr massiv. Zudem sei die Fundstellenangabe auch dicht gedrängt und verliere sich im übrigen Fließtext der Werbung.

Die Kölner Richter haben erst jüngst anders entschieden <link http: www.online-und-recht.de urteile nicht-zwingend-mindestens-schriftgroesse-6-pt-in-testergebnis-werbung-6-u-59-11-oberlandesgericht-koeln-20110715.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 15.07.2011 - Az.: 6 U 59/11). Danach führt das Unterschreiten der 6-Punkte-Größe nicht automatisch zu einem Rechtsverstoß. Maßgeblich ist vielmehr, ob der Werbetext an sich noch lesbar ist.

 

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen