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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Blizzard-Rechte an World of Warcraft durch Bot-Software "Honorbuddy" und "Gatherbuddy" verletzt

Die Rechte von Blizzard am bekannten Spiel "World of Warcraft" werden durch die Bot-Software "Honorbuddy" und "Gatherbuddy" verletzt <link http: www.online-und-recht.de urteile bot-software-honorbuddy-und-gatherbuddy-verletzten-rechte-an-world-of-warcraft-oberlandesgericht-hamburg-20141106 _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Urt. v. 06.11.2014 - Az.: 3 U 86/13).

Das OLG Hamburg hat ein Herz für "ehrliche" Spieler und hat nun auch in der Berufungsverhandlung das Anbieten der Bot-Software "Honorbuddy" und "Gatherbuddy" untersagt.

Die Bossland GmbH, die die Bot-Software vertreibt, liegt mit Blizzard bereits seit Jahren im Clinch. Es gibt zahlreiche Gerichtsverfahren zwischen den Beteiligten.

So war in der Vergangenheit bereits das Bot-Tool "Demonbuddy" von Bossland verboten worden <link http: www.dr-bahr.com news bestaetigt-blizzard-laesst-bot-software-fuer-diablo-iii-verbieten.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 19.07.2012 - Az.: 312 O 322/12).

Die OLG-Richter sehen im vorliegenden Fall eine gezielte Absatz- und Vertriebsstörung. Durch den Einsatz der Bot-Software könnten die Spielabläufe ganz erheblich manipuliert werden, so dass die Gefahr bestehe, dass die ehrlichen Spieler enttäuscht würden und von der weiteren Nutzung von "Word of Warcraft" Abstand nähmen. Dadurch würden Blizzard aber ganz erhebliche Einnahme-Verluste drohen.

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