Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Bonn: eBay-Bewertung "Vorsicht lieber woanders kaufen!" unzulässig

Die eBay-Bewertung "VORSICHT!!!! beide Steuergeräte defekt Vorsicht lieber woanders kaufen!" ist unzulässig (AG Bonn, Urt. v. 09.01.2013 - Az.: 113 C 28/12).

Der Beklagte erwarb über eBay zwei Steuergeräte von der Klägerin. Als der Beklagte meinte festzustellen, dass die Ware defekt war, gab er nachfolgende Bewertung ab:

"VORSICHT!!!! beide Steuergeräte defekt Vorsicht lieber woanders kaufen!"

Das Gericht bewertete diese Äußerung als unzulässig.

Ein Käufer dürfe zwar, wenn die Ware tatsächlich defekt sei, dies im Rahmen der Bewertung auch niederschreiben. Hier verknüpfe der Beklagte jedoch seine an sich zulässige Äußerung mit zweimal konkret ausgesprochenen Warnungen ("Vorsicht", Verwendung der Ausrufezeichen).

Dies erwecke den Eindruck, als habe die Klägerin bewusst defekte Geräte verkauft und sei auch nicht willens, kaputte Ware auszutauschen. Dies sei jedoch unstreitig nicht der Fall, so dass es sich insgesamt um eine unzulässige Äußerung handle.

Rechts-News durch­suchen

23. September 2026
Weil Google Standortdaten intransparent erhoben und länger als nötig gespeichert hat, hat die irische Datenschutzbehörde ein DSGVO-Bußgeld in Höhe von…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen
21. September 2026
Wer massenhaft ungekennzeichnete KI-Schriftsätze einreicht und Vorbringen endlos wiederholt, riskiert eine Missbrauchsgebühr (sog. Mutwillensstrafe).
ganzen Text lesen
16. September 2026
Wer ohne Einwilligung Nutzerdaten an Drittanbieter weitergibt, kann auch nach nationalem Recht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Denn die…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen