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Kategorie: Onlinerecht

Erste Geldbußen gegen TV-Call-In-Formate: 9 Live, Quizznight, Spielmitmir und Cashquizz

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat im Rahmen der neuen Gewinnspielsatzung in sechs Fällen Bußgelder gegen Fernsehsender verhängt. So muss Sat.1 wegen Verstößen in seiner Sendung „Quizznight“ insgesamt 40.000 Euro an Bußgeldern bezahlen, das Vierte („Spielmitmir“, „Cashquizz“) insgesamt 12.000 Euro.

Darüber hinaus hat die ZAK beschlossen, gegen den Sender 9Live weitere sieben Ordnungswidrigkeitsverfahren durchzuführen, an deren Ende ebenfalls Geldbußen stehen.

„Die Landesmedienanstalten machen ihre Ankündigung wahr, die Regelungen der Gewinnspielsatz konsequent anzuwenden. Es ist nicht hinnehmbar, wenn Verbraucher und Nutzer im Rahmen von Gewinnspielsendungen getäuscht und an der Nase herumgeführt werden. Das werden die Landesmedienanstalten unterbinden“,

kommentiert der Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht, Thomas Langheinrich, die Entscheidungen.

„Besonders ärgerlich ist, dass einige Sender Wiederholungstäter sind und trotz intensiver Gespräche in der Vergangenheit nach wie vor die gleichen Verstöße begehen. Positiv ist zu bewerten, dass vor allem die Sender der RTL-Familie erkennen lassen, dass sie die Vorgaben der Gewinnspielsatzung ernst nehmen“,

so der ZAK-Beauftragte für Programm und Werbung, Prof. Dr. Norbert Schneider.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht wird sich in ihrer nächsten Sitzung im Oktober mit weiteren Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung beschäftigen.

Quelle: Pressemitteilung der ZAK v. 15.09.2009

 

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