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Kategorie: Onlinerecht

ZAK verhängt Geldbußen gegen 9Live wegen Verstößen gegen Gewinnspiel-Satzung

Wegen zahlreicher Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) gegen den Fernsehsender 9Live Geldbußen in einer Gesamthöhe von insgesamt 95.000 Euro verhängt. Damit wollen die Landesmedienanstalten irreführende Äußerungen, Intransparenz, Vorspiegelung von Zeitdruck und fehlende Informationen in sieben Gewinnspielsendungen ahnden.

"Diese Bußgelder sind ein empfindlicher Warnschuss für 9Live. Bei weiteren Verstößen werden die Landesmedienanstalten nicht zögern, die Bußgelder auch noch zu erhöhen",

kommentiert der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich die Entscheidung.

"Nur die konsequente Umsetzung der Rahmenbedingungen wie sie in der Satzung der Landesmedienanstalten festgelegt worden sind, kann auf Dauer das Vertrauen schaffen, auf das gerade Gewinnspielsender in hohem Maße angewiesen sind. Wir befinden uns mit den jetzt getroffenen Entscheidungen auf dem Weg zu diesem Ziel",

so der Beauftragte für Programm und Werbung, Prof. Norbert Schneider.

Die Gewinnspielsatzung war von der Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten im November 2008 auf den Weg gebracht und von den Gremien der 14 deutschen Medienanstalten einzeln beschlossen worden.

Sie gilt seit Ende Februar 2009. Gesetzliche Grundlage für die Satzung ist der vor einem Jahr in Kraft getretene 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die Landesmedienanstalten ermächtigt, verbindliche Regelungen für Gewinnspiele aufzustellen und bei Verstößen Bußgelder bis zu 500.000 Euro zu verhängen.

Quelle: Pressemitteilung der ZAK v. 21.10.2009

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