Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M.: GROUPON-Werbung für Führerschein-Stunden wettbewerbswidrig

Wirbt eine Fahrschule auf GROUPON mit einem Pauschalpreis ohne einen konkreten Stundenpreis anzugeben, so handelt sie wettbewerbswidrig (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 21.09.2011 - Az.: 3-08 O 101/11).

Die verklagte Fahrschule bot auf auf der bekannten Online-Plattform einen Gutschein mit der Aussage an:

"Führerschein-Paket Klasse B mit 12 Sonderfahrten, 2 Normal-Übungsfahrten, komplettem Lehrmaterial und mehr in der Fahrschule N. für 499 statt 1.209 €".

Die Frankfurter Richter stuften dies als wettbewerbswidrig ein. Nach <link http: www.gesetze-im-internet.de fahrlg __19.html _blank external-link-new-window>§ 19 Abs.1 S.3 Nr.2 FahrlG müsse stundenbezogen für eine Fahrstunde im praktischen Unterricht und für die Unterweisung am Fahrzeug zu jeweils 45 Minuten angegeben werden. 

Hiergegen verstoße die Fahrschule mit ihrem Pauschalangebot.

Auch wenn der genaue Anzeigentext von GROUPON stamme, sei die Fahrschule verantwortlich. Denn bei GROUPON handle es sich um einen Beauftragten. Somit sei die Beklagte voll für die Handlungen des Unternehmens verantwortlich

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen