Ein Internet-Flug-Portal muss dem Kunden vor der endgültigen Buchung den Gesamtpreis des Fluges inklusive der anfallenden Buchungsgebühr anzeigen <link http: www.online-und-recht.de urteile online-flug-portal-muss-gesamtpreis-einschliesslich-buchungsgebuehr-ausweisen-12-o-173-09-landgericht-duesseldorf-20100302.html _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 02.03.2010 - Az.: 12 O 173/09).
Der Beklagte betrieb ein Online-Reise-Portal und gab in der Flugübersicht nicht den vollständigen Endpreis inklusive der Buchungsgebühren an, sondern wies vielmehr in einem Sternchenhinweis darauf hin, dass noch weitere Entgelte anfielen.
Die klagende Verbraucherzentrale hielt dies für wettbewerbswidrig.
Zu Recht wie die Düsseldorfer Richter nun entschieden.
Der Anbieter sei verpflichtet, vollständig die anfallenden Kosten anzugeben, die bei einer Flugbuchung anfielen. Es reiche nicht aus, einzelne Angaben in den Sternchenhinweisen zu platzieren.
Vielmehr müsse die Preisangabe so erfolgen, dass der Verbraucher ohne weiteres den Preis mit anderen Angeboten vergleichen könne. Gerade die Höhe des Entgeltes spielten bei Flugpreisen die ausschlaggebende Rolle für eine Kaufentscheidung.
In diese Lage werde der Verbraucher nur versetzt, wenn sämtliche Preisangaben vollständig seien.
Der BGH <link record:tt_news:5269>(Urt. v. 29.04.2010 - Az.: I ZR 23/08) hat vor kurzem entschieden, dass unter gewissen Umständen flexible Preisangaben in Reisekatalogen zulässig sind.