Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Internet-Werbung für ärztliche Ferndiagnosen ist Wettbewerbsverstoß

Die Bewerbung eines Internet-Angebots, das die Übersendung von verschreibungspflichtigen Medikamenten nach einer ärztlichen Ferndiagnose-Beratung vorsieht, verletzt § 9 HWG und stellt einen Wettbewerbsverstoß dar (KG Berlin, Urt. v. 03.12.2019 - Az.: 5 U 45/19).

Die Beklagte bot online die Versendung rezeptpflichtiger Arzneimittel an deutsche Verbraucher an, wenn der Kunde zuvor eine Online-Konsultation mit den Ärzten des Unternehmens durchführte:

"(...) verschreibungspflichtige(r) Behandlungen dank einer Online-Konsultation mit unseren Ärzten"

In der Vorinstanz hatte bereits das LG Berlin (Urt. v. 01.04.2019 - Az.: 101 O 62/17) dies als rechtswidrig eingestuft.

In der Berufungsinstanz schloss sich nun das KG Berlin dieser Meinung an und bewertete das Verhalten ebenfalls als Wettbewerbsverletzung.

Erforderlich sei nicht, dass die Werbung geeignet sei, das Laienpublikum unsachlich zu beeinflussen. Denn § 9 HWG sei ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt, sodass es keine Rolle spiele, ob die Durchführung von Fernbehandlung tatsächlich beabsichtigt oder erfolgt sei. 

Unerheblich sei auch, ob die beworbene Fernbehandlung erlaubt oder verboten sei. Denn die Norm statuiere einen Ausschluss auch für erlaubte ärztliche Online-Beratungen. Grund der Untersagung sei der vorrangige Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.

Es sei nämlich davon auszugehen, dass Fernbehandlungen nie das gesamtheitliche Bild ersetzten könnten, das sich ein Arzt bei persönlicher Wahrnehmung verschaffen könne.

Die Werbung für derart verkürzte Behandlungsmethoden solle somit unterbunden, unabhängig davon, ob die Fernbehandlung im Einzelfall erlaubt sei.

Somit führe bereits das Anpreisen eines solchen Angebots automatisch zu einem Wettbewerbsverstoß.

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen