Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Dresden: Jameda macht sich falsche Bewertungs-Inhalte zu eigen und haftet

Der Betreiber einer Online-Bewertungsplattform (hier: Jameda) macht sich die Äußerungen eines Users schon dann zu eigen, wenn er auf eine Beschwerde eines Betroffenen hin, die Inhalte untersucht und nur einen Teil entfernt (OLG Dresden, Urt. v. 06.03.2018 - Az.: 4 U 1403/17).

Es ging um eine strittige Arzt-Bewertung auf der Bewertungsplattform Jameda.

Auf eine Beschwerde des betroffenen Arztes hin überprüfte Jameda den Inhalt der Äußerungen des Patienten. Das Unternehmen entfernte selbständig, insbesondere ohne Rücksprache mit dem Patienten, einen Teil der Nachricht.

Die Richter des OLG Dresden entschieden, dass Jameda sich hierdurch die fehlerhaften Inhalte, die übrig geblieben waren, zu eigen gemacht hatte.

Denn die Plattform habe, so die Robenträger, damit die Rolle eines neutralen Vermittlers verlassen und eine aktive Rolle übernommen. Diese Tatsache habe Jameda auch gegenüber dem Betroffenen geäußert, denn sie habe mitgeteilt, dass die beanstandete Bewertung "bereits geprüft" und "strittige Tatsachenbehauptungen hierbei entfernt" seien, sodass die Bewertung "unseren Nutzungsrichtlinien und rechtlichen Vorgaben".

Damit habe Jameda eine eigenständige Einschätzung vorgenommen, mit der Konsequenz, dass das Unternehmen auch für den Rest des Textes hafte.

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen