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Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Keine Beschwerdemöglichkeit durch Anschlussinhaber gegen urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch

Nach Meinung des OLG Köln <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile anschlussinhaber-hat-kein-beschwerdrecht-gegen-internet-auskunftsanspruch-6-w-39-09-oberlandesgericht-koeln-20090505.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 05.05.2009 - Az.: 6 W 39/09) hat der Anschlussinhaber gegen den Beschluss eines stattgebenden urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruchs nach <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __101.html _blank external-link-new-window>§ 101 UrhG kein eigenes Beschwerderecht.

Die Beschwerdegegnerin war Rechteinhaberin an einem Musikalbum. Das Werk wurde in P2P-Tauschbörsen illegal zum Download angeboten. Um die Täter zu ermitteln, erwirkte das Unternehmen gegen den zuständigen Access-Provider einen urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch. Im Rahmen dieser Auskunft fiel der Name und die Adresse des Beschwerdeführers.

Hiergegen wandte sich der Beschwerdeführer. Er legte gegen den Beschluss Rechtsmittel ein. Ihm stehe ein eigenes Beschwerderecht zu, auch wenn er nicht Partei des Auskunftsverfahrens sei, denn er sei durch den Beschluss unmittelbar rechtlich betroffen.

Dem sind die Richter des OLG Köln nicht gefolgt und haben die Beschwerde zurückgewiesen.

Es sei nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber dem Anschlussinhaber, der bei der Auskunftsanordnung noch gar nicht namentlich bekannt sei, eine eigene Beschwerdemöglichkeit einräumen wollte.

Grundsätzlich könnten Rechtsmittel nur dann eingelegt werden, wenn ein unmittelbarer und nachteiliger Eingriff erfolge. Hieran fehle es im vorliegenden Fall. Empfänger des Beschlusses sei nur der Access-Provider. Der Anschluss-Inhaber sei allenfalls mittelbar unberührt, dies reiche aber nicht aus.

Dem betroffenen Anschlussinhaber stehe daher grundsätzlich kein eigenes Beschwerderecht bei urheberrechtlichen Internet-Auskunftsansprüchen zu.

Siehe zum Durcheinander beim Internet-Auskunftsanspruch unseren jüngsten Podcast <link http: www.law-podcasting.de chaos-beim-internet-auskunftsanspruch _blank>"Chaos beim Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG".

Zudem finden Sie <link http: www.webhosting-und-recht.de _blank>hier - soweit ersichtlich - eine Auflistung aller bislang erfolgten Entscheidungen zum Internet-Auskunftsanspruch.

 

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