Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Kiel: Vorliegen des gewerblichen Ausmaßes beim Internet-Auskunftsanspruch

Und wieder eine neue Entscheidung in Sachen Internet-Auskunftsanspruch: Das LG Kiel <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile gewerbliches-ausmass-bei-urheberrechtlichem-internetauskunfts-anspruch-2-o-112-09-landgericht-kiel-20090506.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 06.05.2009 - Az.: 2 O 112/09)  ist der Ansicht, dass ein Fall des "gewerblichen Ausmaßes" dann nicht gegeben ist, wenn ein aktuelles, aber relativ unbekanntes Musikstück zum illegalen Download angeboten wird.

Die Tatsache alleine, dass das Werk erst vor kurzem veröffentlicht wurde, reiche nicht aus. Vielmehr sei es zusätzlich erforderlich, dass das Produkt auch eine gewisse Marktrelevanz habe, so die Richter.

Dies verneinten die Juristen im vorliegenden Fall. Zwar sei das Stück für eine Woche in den Charts gewesen, gleichwohl sei es vergleichsweise unbekannt, so dass eine schwere Rechtsverletzung zu verneinen sei. Daher liege auch kein Fall des "gewerblichen Ausmaßes" vor.

Siehe zum Durcheinander beim Internet-Auskunftsanspruch unseren jüngsten Podcast <link http: www.law-podcasting.de chaos-beim-internet-auskunftsanspruch _blank>"Chaos beim Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG".

Zudem finden Sie <link http: www.webhosting-und-recht.de _blank>hier - soweit ersichtlich - eine Auflistung aller bislang erfolgten Entscheidungen zum Internet-Auskunftsanspruch.

 

Rechts-News durch­suchen

15. Oktober 2025
Eine Pfarrei muss 500 EUR Schadensersatz zahlen, weil sie urheberrechtlich geschützte Kinder-Illustrationen ohne Erlaubnis nutzte.
ganzen Text lesen
30. September 2025
Die Verwertungsgesellschaft GEMA verklagt den KI-Anbieter OpenAI, weil dessen Chatbot ChatGPT urheberrechtlich geschützte Liedtexte originalgetreu…
ganzen Text lesen
01. September 2025
Ein YouTuber muss 4.000 EUR Schadensersatz zahlen, weil er ohne Erlaubnis eine KI-Stimme nutzte, die der Stimme des bekannten Synchronsprechers…
ganzen Text lesen
19. August 2025
Eine Unterlassungserklärung für Print gilt im Zweifel auch online.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen