Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Kerngleicher Verstoß gegen gerichtliches Markenverbot bei Austausch von nur einem Buchstaben

Wird einem Unternehmen die Benutzung einer bestimmten Marke gerichtlich untersagt, verstößt es gegen den Gerichtstitel, wenn es lediglich einen einzigen Buchstaben austauscht und das verbotene Kennzeichen ansonsten weiterhin verwendet  (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 03.05.2018 - Az.: 6 W 36/18).

Der Schulderin war gerichtlich untersagt worden, den Markenbegriff "Jacuzzi" zu benutzen. Darauf tauschte sie lediglich einen Buchstaben aus. Anstatt einem "c" verwendet sie nun ein "k". Der neue Begriff lautete somit "Jakuzzi".

Die Frankfurter Richter sahen darin einen kerngleichen Verstoß und verhängten ein Ordnungsgeld von 5.000,- EUR.

Ein sogenannter kerngleicher Verstoß liege immer dann vor, wenn der "Kern" der Verletzungsform zweifelsfrei zum Ausdruck komme, Es müsse sich daher nicht um absolut identische Verletzungen handlungen, sondern auch abgewandelte, aber im Kern gleichartige (aber nicht bloß ähnliche) Handlungsformen seien erfasst.

Aufgrund aufgrund der phonetischen Identität und der hohen schriftbildlichen Ähnlichkeit liege im vorliegenden Fall eine kerngleiche Verletzung vor. Es genüge nicht, lediglich einzelne Buchstaben auszutauschen.

Rechts-News durch­suchen

26. Januar 2026
Die Wortmarke "Die Alleslöser." ist nicht schutzfähig, weil sie nur ein werbliches Versprechen und keinen Unternehmenshinweis enthält.
ganzen Text lesen
23. Januar 2026
Deutsche Gerichte sind bei Online-Markenverletzungen zuständig, wenn sich das Angebot klar an deutsche Verbraucher richtet.
ganzen Text lesen
22. Januar 2026
"WerraEnergie" darf für bestimmte energiebezogene Dienstleistungen als Marke eingetragen werden, da kein beschreibender Bezug zur Region besteht.
ganzen Text lesen
15. Januar 2026
Ritter Sport scheitert mit Klage gegen eine quadratische Haferriegel-Verpackung, da keine Verwechslungsgefahr besteht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen