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Neues 0190-Dialer-Urteil: AG Hildesheim

Urteil des AG Hildesheim v. 09.07.2003 - Az.: 21 C 170/03

Berühmt sich der Kläger im vorgerichtlichen Schriftverkehr auf eine "gebührenfreie Anfangszeit bei 0190-Diensten", so trifft ihn später im gerichtlichen Verfahren die Beweislast darzulegen, wie sich dies auf eine 10sekündige Dialerverbindung auswirkt, die einen Betrag von 30,- Euro verursacht haben soll.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/aghildesheim090703.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.

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