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BReg: "Stille SMS" unverzichtbar

Die Kanzlei-Infos hatten in der Vergangenheit schon mehrfach über das rechtliche Problem der sog. "stillen SMS" berichtet, vgl. die Kanzlei-Info v. 07.04.2003 und v. 23.06.2003.

Nun hat sich die Bundesregierung zu dieser Gesamtproblematik geäußert: "Die stille SMS im Mobilfunk zur Ermittlung des ungefähren Standorts einer Zielperson sei ein unverzichtbares Hilfsmittel für Ermittlungs-, Fahndungs- und Observationszwecke." Rechtliche Bedenken bestünden nicht.

Zur Auskunft der Mobilfunkbetreiber auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden über Standortkennungen unbemerkt "angerufener" Mobiltelefone habe die Bundesregierung bereits in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates beim seinerzeitigen Gesetzentwurf ausgeführt, die Erstellung von Bewegungsprofilen als Ermittlungsmaßnahme solle im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung ermöglicht werden.

Der Einsatz "stiller SMS" im Zusammenhang mit einer Telekommunikationsüberwachung finde in den §§ 100a, 100b StPO eine eindeutige Rechtsgrundlage.

Diese aktuelle Stellungsnahme der Bundesregierung (15/1448) erfolgt auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/1384).

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